Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis zur Rechtskonformität
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden mit grösstmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Obligationenrechts (OR), erstellt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Regelungen aufgrund von Änderungen der Rechtslage, neuer Rechtsprechung oder besonderer vertraglicher Umstände angepasst werden müssen.
Sollten Unklarheiten oder rechtliche Bedenken hinsichtlich einzelner Bestimmungen bestehen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. In einem solchen Fall erfolgt eine zeitnahe Prüfung und – sofern erforderlich – eine entsprechende Anpassung der AGB.
Mit der Nutzung bzw. Annahme dieser AGB wird anerkannt, dass GLOBALTEK GmbH um eine faire, transparente und gesetzeskonforme Vertragsgestaltung bemüht ist.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENDKUNDEN
1. Garantie
1.1 Gewährleistung und Werksgarantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (insbesondere Art. 197 ff. OR) sowie – soweit anwendbar – den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), gewährt GLOBALTEK GmbH eine freiwillige Werksgarantie. Diese beginnt mit dem Lieferdatum und gilt für denselben Zeitraum wie die gesetzliche Gewährleistung, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Die Werksgarantie beschränkt sich ausschliesslich auf den kostenlosen Ersatz von Materialteilen, die nachweislich aufgrund eines Fabrikationsfehlers mangelhaft sind.
1.2 Reparaturen und Garantieansprüche
Reparaturen dürfen zur Wahrung der Garantieansprüche ausschliesslich durch von GLOBALTEK GmbH autorisierten Fachkräften oder Servicepartnern durchgeführt werden.
Die Hinweise in der mitgelieferten Bedienungsanleitung sind zwingend einzuhalten. Eine Missachtung kann zum Ausschluss von Garantieansprüchen führen.
1.3 Einschränkungen der Garantie
Die Geräte und Zubehörteile sind ausschliesslich zum Saugen von Haushaltsstaub bestimmt.
Das Aufsaugen von Bau- oder Feinstäuben – insbesondere von unbehandelten Böden (z. B. Estrich), Ziegel-, Verputz- oder Zementstaub – ist ausdrücklich untersagt. Solche Materialien können Filter, Gerät oder Zubehörteile erheblich beschädigen. Eine derartige unsachgemässe Verwendung führt zum Ausschluss jeglicher Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.
1.4 Haftungsausschluss
Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden sowie Folgekosten, die durch unsachgemässe Verwendung entstehen, ist im Rahmen der Garantie ausgeschlossen.
Davon unberührt bleiben zwingende Ansprüche gemäss dem Schweizer Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) sowie weitere gesetzlich nicht wegbedingbare Haftungsbestimmungen.
Im Servicefall ist stets zuerst die Zentrale von GLOBALTEK GmbH zu kontaktieren.
2. Geschäftsgrundlagen
2.1 Preisgarantie und Lieferbedingungen
Der Auftragnehmer (GLOBALTEK GmbH) garantiert den am Tag der Bestellung genannten Preis für die Dauer von sechs Monaten. Sofern kein konkreter Liefertermin vereinbart wurde, gilt eine schnellstmögliche Lieferung als vereinbart. Bei Bestellungen, deren Lieferung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgt, gelten die am Liefertag gültigen Preise.
2.2 Fälligkeit und Lagerpauschale
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag bei Fälligkeit des Liefertermins einzufordern – auch dann, wenn die Ware nicht abgeholt wird oder die Lieferung aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, nicht erfolgen kann. Für die dadurch entstehende Lagerdauer behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine wöchentliche Lagerpauschale in Höhe von 2 % des Gesamtbetrags zu verrechnen.
2.3 Rücktrittsrecht und Änderungen
DDas Rücktrittsrecht für Privatkundinnen und -kunden besteht ausschliesslich im Rahmen der Bestimmungen des Schweizer Konsumentenschutzrechts, das beiden Vertragsparteien bekannt ist. Auf Wunsch händigt der Berater dem Auftraggeber die aktuelle Gesetzesfassung aus. Bei Terminaufträgen sind bis zum Tag der Lieferung geringfügige Änderungen in Farbe oder Sortiment (einschliesslich technischer Verbesserungen) zulässig.
2.4 Liefertermine und Verzögerungen
GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, die bestellten Geräte in einem Zeitraum von einer Woche vor bis zu vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin zu liefern. In begründeten Fällen kann die Lieferung auch darüber hinaus erfolgen.
2.5 Höhere Gewalt und Nachfrist
Bei aussergewöhnlichen, vom Auftragnehmer nicht vorhersehbaren Umständen (z. B. höhere Gewalt) und daraus resultierenden Lieferverzögerungen ist GLOBALTEK GmbH nicht an den ursprünglichen Liefertermin gebunden. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Schadenersatzforderung wegen Nichtlieferung ist nur zulässig, wenn zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt wurde.
2.6 Zahlungen und Auftragsbestätigung
Berater sind nicht berechtigt, Barzahlungen im Namen von GLOBALTEK GmbH entgegenzunehmen. Bestellunterlagen sind unverzüglich an GLOBALTEK GmbH weiterzuleiten. Der Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Rechnungsstellung bei Lieferung rechtsgültig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GLOBALTEK GmbH. Ein Garantieeinbehalt ist ausgeschlossen.
2.7 Montagearbeiten und Haftung
Bei Montagearbeiten durch autorisierte Fachpartner sind Stemm- und Bohrarbeiten sowie unvorhergesehene Änderungen im Auftrag nicht enthalten und werden separat verrechnet. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgen beauftragte Arbeitsleistungen in Eigenverantwortung und auf eigene Rechnung des selbstständig tätigen Fachpartners (z. B. Berater oder Drittdienstleister für Verrohrung), nicht durch GLOBALTEK GmbH.
2.8 Bohrungen und statische Unbedenklichkeit
Erforderliche Bohrungen am Gebäude sind vom Auftraggeber selbst vorzunehmen. Die Prüfung der statischen Unbedenklichkeit liegt ebenfalls in dessen Verantwortung. Im Zweifelsfall ist auf Kosten des Auftraggebers ein befugter Fachmann beizuziehen, der die Unbedenklichkeit bestätigt. GLOBALTEK GmbH wird in diesem Zusammenhang vollständig schad- und klaglos gehalten.
2.9 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von GLOBALTEK GmbH in der Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
3. Widerrufsbelehrung
GLOBALTEK GmbH gewährt seinen Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz ein freiwilliges Widerrufsrecht.
3.1 Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die letzte Ware durch den Käufer oder eine benannte Drittperson, die nicht der Beförderer ist, in Besitz genommen wurde.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, an folgende Adresse zu richten. Die Mitteilung kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
GLOBALTEK GmbH
Bommershüsli 4
9546 Tuttwil TG
Schweiz
E-Mail:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung vor Ablauf der Frist.
Ein Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht verpflichtend (siehe Punkt 3.4).
3.2 Widerrufsfolgen
3.2.1 Rückzahlung der geleisteten Zahlungen
Im Falle eines Widerrufs sind alle Zahlungen, die von der Kundin bzw. dem Kunden geleistet wurden – einschliesslich der Lieferkosten (ausgenommen zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere als die von GLOBALTEK GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde) – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückzuzahlen.
3.2.2 Zahlungsmittel und Gebühren
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden für die Rückzahlung keine Gebühren erhoben.
3.2.3 Zurückbehaltungsrecht
GLOBALTEK GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis die zurückgesandte Ware eingetroffen ist oder ein Nachweis über die Rücksendung erbracht wurde – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
3.2.4 Rücksendung der Waren
Die Ware ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Mitteilung über den Widerruf, an GLOBALTEK GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt die Kundin bzw. der Kunde.
3.2.5 Wertersatz
Kann die empfangene Ware nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden, ist ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nur, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die Prüfung von Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Als „Prüfung von Eigenschaften und Funktionsweise“ gilt das Testen wie in einem Ladengeschäft.
3.3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden,
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum bei Rückgabe überschritten würde.
3.4 Muster-Widerrufsformular
Wenn der Vertrag widerrufen werden soll, kann ein Formular, wie im hier angeführten Muster, ausgefüllt und per Post oder E-Mail an GLOBALTEK GmbH gesendet werden.
Per E-Mail an:
Per Post an:
GLOBALTEK GmbH
Bommershüsli 4
9546 Tuttwil TG
Schweiz
Widerruf
Hiermit wird der von mir/uns abgeschlossene Kaufvertrag widerrufen.
Betrifft folgende Ware(n): _______________________________________________________________
Bestellt am: ____________________________________________________________________________
Erhalten am: ____________________________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
Datum: _________________________________
- – – Ende der Widerrufsbelehrung – – -
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHÄFTSKUNDEN
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Installations- und Handelsunternehmen
Globaltek GmbH.
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferung von Waren (insbesondere im Rahmen von Kaufverträgen) sowie sinngemäss auch für die Erbringung von Leistungen (insbesondere Werkverträge) durch GLOBALTEK GmbH. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Bedingungen.
1.2 Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Die Auftragserteilung bzw. Bestellung durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser AGB. Gleiches gilt für die Annahme von Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende oder ergänzende Bedingungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden – gelten nur, sofern sie von GLOBALTEK GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Eine solche Anerkennung bedarf der Unterzeichnung durch ein vertretungsberechtigtes Organ von GLOBALTEK GmbH.
1.4 Vorrang der AGB von GLOBALTEK GmbH
In jedem Fall haben diese AGB Vorrang gegenüber etwaigen Vertragsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
2. Angebote
2.1 Freibleibende Angebote
Alle Angebote von GLOBALTEK GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, ein Angebot bis zum Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ebenso behalten wir uns vor, die angebotene Ware bis zu diesem Zeitpunkt an Dritte zu veräussern (Zwischenverkauf vorbehalten).
2.2 Abweichungen und Berichtigung von Fehlern
Sollten die Angaben in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung von jenen in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen abweichen, gelten ausschliesslich die Inhalte der Auftragsbestätigung als verbindlich. Die Berichtigung offensichtlicher Irrtümer, insbesondere Druck- oder Rechenfehler in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.3 Gültigkeit von Angebotspreisen und -bedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die in unseren Angeboten genannten Preise und Bedingungen für eine Dauer von vier Wochen ab Ausstellungsdatum des Angebots.
3. Dimension und Güte
3.1 Festlegung von Massen und Qualität
Die Festlegung der Masse (Dimensionen) sowie der geforderten Qualität der von GLOBALTEK GmbH zu liefernden Produkte obliegt ausschliesslich dem Kunden. GLOBALTEK GmbH ist nicht verpflichtet, sich nach dem beabsichtigten Verwendungszweck des bestellten Produkts zu erkundigen. Selbst wenn uns der geplante Einsatzzweck bekannt ist, sind wir nicht verpflichtet, den Kunden auf mögliche Ungeeignetheit oder Risiken des Einsatzes hinzuweisen, sofern die gewünschte Produktspezifikation den Vorgaben des Kunden entspricht.
3.2 Verantwortung für Transport- und Montagedimensionen
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die gewählten Masse der bestellten Produkte einen ordnungsgemässen Transport über den vorgesehenen Weg sowie eine problemlose Montage am Einbauort ermöglichen. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung durch den Kunden, übernimmt GLOBALTEK GmbH keinerlei Haftung für daraus resultierende Verzögerungen, Zusatzkosten oder sonstige Nachteile.
4. Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit GLOBALTEK GmbH kommt zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden senden oder die Lieferung erfolgt ist – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Es gilt die Schriftform.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen eines bereits abgeschlossenen Vertrags sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und beidseitig rechtsgültig unterzeichnet wurden.
5. Preise
5.1 Preisangaben und Mehrwertsteuer
Alle Bruttopreise verstehen sich ab Werk und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Netto-Preise angegeben sind.
5.2 Preisänderungen bei abweichender Bestellung
Hat GLOBALTEK GmbH mehrere Leistungen oder Lieferungen in einem Gesamtangebot offeriert und weicht die Bestellung des Kunden davon ab, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang können insbesondere gewährte Mengenrabatte oder andere Nachlässe entfallen.
5.3 Preisbasis und Kostenveränderung
Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Kosten. Erhöhen sich diese bis zur Lieferung (z. B. Material-, Energie-, Lohn- oder Transportkosten), behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.
5.4 Bindung an Preisanpassungen
Auch bei einer nach Vertragsabschluss erfolgten Preisanpassung bleibt der Kunde an den Vertrag gebunden, sofern die Erhöhung auf allgemein gültigen Preisänderungen (z. B. Werkspreise, Branchenpreise oder Verbandsrichtpreise) beruht.
5.5 Preise bei fehlender Preisvereinbarung
Liegt keine ausdrückliche Preisvereinbarung vor, gelten die am Liefertag gültigen Listenpreise von GLOBALTEK GmbH.
5.6 Unverbindlichkeit und Geltungsbereich der Preise
Sämtliche Preisangaben sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend, unverbindlich und nicht kartelliert. Sie gelten ausschliesslich als unverbindliche Preisempfehlungen.
5.7 Geltungsbereich von Preislisten
Unsere Preislisten und Katalogpreise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt – nur für Produkte handelsüblicher Qualität.
5.8 Frachtkosten und Zufahrtsvoraussetzungen
Frachtfrei gestellte Preise setzen voraus, dass die Zufahrtswege offen, ungehindert und sicher befahrbar sind. Der Kunde hat für ausreichend dimensionierte Zufahrten für LKWs und Paketdienste zu sorgen. Die Entladung der Lieferfahrzeuge hat ohne Verzögerung zu erfolgen. Fehlfrachten, Standzeiten oder Schäden infolge erschwerter Entladung gehen zulasten des Kunden.
6. Lieferung
6.1 Unverbindlichkeit von Lieferfristen
Von GLOBALTEK GmbH genannte Lieferfristen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt – stets unverbindlich. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern eine solche nicht vorliegt, übernimmt GLOBALTEK GmbH keine Haftung für eine Überschreitung der vom Kunden erwarteten Frist.
6.2 Beginn der Lieferfrist bei vereinbartem Fixtermin
Wurde ein fixer Liefertermin schriftlich vereinbart, beginnt die Lieferfrist erst mit dem jeweils spätesten der folgenden Zeitpunkte:
- dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung,
- dem Tag der vollständigen Erfüllung aller vom Kunden zu erbringenden technischen, kaufmännischen oder sonstigen Voraussetzungen,
- dem Eingang einer allenfalls vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung.
6.3 Genehmigungen durch den Kunden
Erforderliche behördliche Bewilligungen oder sonstige Genehmigungen Dritter sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Verzögerungen aufgrund nicht oder verspätet erteilter Genehmigungen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist.
6.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Die Einhaltung von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer und nicht in unserem Einflussbereich liegender Umstände. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Betriebsstörungen sowie vergleichbare Ereignisse – auch bei Zulieferern oder Transportunternehmen.
In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
6.5 Lagerung bei Annahmeverzug
Ist der Versand einer versandbereiten Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, ist GLOBALTEK GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Die Lieferung gilt in diesem Fall als erbracht, und die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben unverändert bestehen.
6.6 Vertragsauflösung durch GLOBALTEK GmbH
Im Falle der unter Ziffer 6.4 genannten Umstände ist GLOBALTEK GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Vertragsänderung zu verlangen. Bereits erbrachte Leistungen werden ordnungsgemäss abgerechnet. Vom Kunden geleistete Anzahlungen werden – soweit keine offenen Forderungen bestehen – zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.7 Lieferverzug und Rücktrittsrecht des Kunden
Auch bei schriftlich vereinbartem Fixtermin kann der Kunde vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn GLOBALTEK GmbH eine angemessene, schriftlich gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht beschränkt sich auf jenen Teil des Vertrages, der nicht erfüllt wurde. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Fristablaufs versandbereit, entfällt das Rücktrittsrecht.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Erfüllungsteile. Sie können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
7. Erfüllung und Gefahrenübergang
7.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – das Werk oder Lager von GLOBALTEK GmbH.
7.2 Gefahrenübergang bei Lieferung
Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung (z. B. ‚franko‘, ‚CIF‘, ‚DDP‘) gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit dem Überschreiten der Werk- oder Lagerschwelle von GLOBALTEK GmbH durch den Liefergegenstand auf den Kunden über.
Auch bei einer vereinbarten Lieferung „frei Bestimmungsort“ erfolgt der Versand stets auf Gefahr des Käufers. Dies gilt ab Werk oder Lager von GLOBALTEK GmbH und unabhängig davon, ob der Transport durch GLOBALTEK GmbH, durch eigene Fahrzeuge, durch Dritte oder durch Spediteure organisiert oder durchgeführt wird. Lieferungen erfolgen grundsätzlich unversichert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.3 Gefahrenübergang bei Leistungen ohne Lieferung
Bei reinen Dienstleistungen (ohne Warenlieferung) gilt der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung als Erfüllungsort. Die Gefahr geht mit der Erbringung der (Teil-)Leistung auf den Kunden über.
7.4 Abweichender Erfüllungsort
Wird im Einzelfall ein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart (z. B. „ab Waggon“, „ab Lastwagen“, „ab Grenze“, „frei Haus“, „frachtfrei bis …“), geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Transportmittel dem ersten Frachtführer oder Spediteur übergeben wurde.
7.5 Lieferung auf Abruf
Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, gilt die Ware spätestens 14 Kalendertage nach dem vom Kunden benannten Abruftermin als abgerufen. Ab diesem Zeitpunkt beginnen alle relevanten Fristen (z. B. Zahlungs-, Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen) zu laufen.
7.6 Güteprüfungen
Gesondert vereinbarte Güte- oder Abnahmeprüfungen haben keinen Einfluss auf den Erfüllungsort oder den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.7 Geltung der INCOTERMS
Es gelten die INCOTERMS® in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
8. Zahlung
8.1 Fälligkeit und Zahlungsziel
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind sämtliche Zahlungen binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt nur dann als rechtzeitig geleistet, wenn der vollständige Rechnungsbetrag valutamässig am Fälligkeitstag auf dem Konto von GLOBALTEK GmbH gutgeschrieben ist.
8.2 Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung tritt Zahlungsverzug automatisch ohne Mahnung ein. In diesem Fall sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 11 % p. a., zu entrichten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
8.3 Zahlung mittels Wechsel
Zahlungen mittels Wechsel erfolgen ausschliesslich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gelten nur zahlungshalber. Es werden ausschliesslich diskontfähige und ordnungsgemäss vergebührte Wechsel akzeptiert. Gutschriften aus Wechseln erfolgen vorbehaltlich des tatsächlichen Einlösungswertes und mit Wertstellung des Tages, an dem GLOBALTEK GmbH über den Gegenwert verfügen kann. GLOBALTEK GmbH behält sich vor, jederzeit Barzahlung gegen Rückgabe des Wechsels zu verlangen.
8.4 Spesen und Gebühren
Sämtliche im Zusammenhang mit Wechselgeschäften oder sonstigen unbaren Zahlungsformen entstehenden Kosten – insbesondere Einziehungs-, Diskont-, Wechselspesen, Zwischenzinsen, Protest- und Gerichtsgebühren – trägt der Kunde und hat diese umgehend zu erstatten.
8.5 Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen (behaupteter) Mängel oder sonstiger Gegenforderungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von GLOBALTEK GmbH schriftlich anerkannt wurden.
8.6 Folgen von Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Pflichten nicht fristgerecht nach oder ergeben sich berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist GLOBALTEK GmbH berechtigt:
a) eigene Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder Erbringung einer Sicherheitsleistung auszusetzen;
b) alle offenen Forderungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen – sofort fällig zu stellen (mittels eingeschriebenem Schreiben);
c) vom Vertrag bzw. von noch nicht erfüllten Teilen davon zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Diese Rechte können alternativ oder kumulativ ausgeübt werden. Zudem ist GLOBALTEK GmbH berechtigt, geeignete Sicherheiten zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Forderungen abzutreten oder Pfandrechte an geeigneten Vermögenswerten einzuräumen.
8.7 Lieferung trotz Rücktrittsvorbehalt
Auch bei erklärtem Rücktritt wegen Zahlungsverzugs oder mangelnder Kreditwürdigkeit kann im Einzelfall eine Lieferung gegen Vorauszahlung oder gegen ausreichende Sicherheitsleistung erfolgen, sofern GLOBALTEK GmbH dies im Einzelfall schriftlich zusichert.
8.8 Skonti und Rabatte
Etwaige gewährte Skonti, Rabatte oder sonstige Preisnachlässe gelten unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und fristgerechten Zahlung. Bei Zahlungsverzug gelten diese als nicht gewährt und werden rückwirkend widerrufen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Vorbehaltseigentum bis zur vollständigen Zahlung
Sämtliche von GLOBALTEK GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegenüber dem betreffenden Kunden – einschliesslich Saldoforderungen aus laufender Geschäftsbeziehung sowie aller Zinsen, Mahnspesen, Klage- und Exekutionskosten – im Eigentum von GLOBALTEK GmbH. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden.
9.2 Veräusserung, Verarbeitung, Vereinigung
Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GLOBALTEK GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuveräussern, zu verarbeiten oder zu vereinigen, es sei denn, die Ware ist ihrem Zweck nach zur Weiterveräusserung, Bearbeitung oder Vereinigung bestimmt.
9.3 Forderungszession aus Weiterveräusserung
Der Kunde verpflichtet sich, zur Sicherstellung der Kaufpreisforderung alle Forderungen aus der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an GLOBALTEK GmbH abzutreten. Er hat in seinen Büchern oder Fakturen einen entsprechenden Vermerk anzubringen. GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, zur Kontrolle dieser Verpflichtung jederzeit Einsicht in die Bücher und Fakturen zu nehmen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, gegen diese Massnahme Rechtsmittel wie Besitzstörungsklagen geltend zu machen.
9.4 Auskunftspflichten und Zutrittsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, GLOBALTEK GmbH auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen, an wen eine mit Eigentumsvorbehalt belastete Ware weiterveräussert wurde. Zur Feststellung dieser Tatsachen steht GLOBALTEK GmbH das Recht zur Bucheinsicht und zum Betreten der Betriebsräume zu den oben genannten Zwecken zu. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von GLOBALTEK GmbH hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
9.5 Rückgabe im Fall der Geltendmachung
Macht GLOBALTEK GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware geltend, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich herauszugeben. Der Kunde räumt GLOBALTEK GmbH das Recht ein, zu diesem Zweck sein Betriebsgelände und Betriebsgebäude zu betreten und die Ware abzuholen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Eigentumsvorbehalt bestreitet.
9.6 Verwahrung und Versicherung
Im Falle eines Rechtsstreits über das Eigentum verpflichtet sich GLOBALTEK GmbH, die betroffene Ware bis zur gerichtlichen Klärung bei sich zu verwahren. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen verpflichtet, sämtliche gelieferten Waren – gleich ob roh, bearbeitet oder weiterverarbeitet – als Eigentum von GLOBALTEK GmbH zu behandeln, ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und sorgfältig zu verwahren.
9.7 Veräusserungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
10. Gewährleistung
10.1 Allgemeine Bestimmungen
GLOBALTEK GmbH leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware durch Verarbeitung oder Bearbeitung verändert wurde und der Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Sie erlischt ebenfalls, wenn der Kunde die Behandlungs- oder Anwendungsvorschriften von GLOBALTEK GmbH oder des Herstellers nicht beachtet.
10.2 Nachbesserung und Mitwirkungspflichten
Im Gewährleistungsfall kann GLOBALTEK GmbH verlangen, dass die mangelhafte Ware zwecks Nachbesserung an GLOBALTEK GmbH übersendet wird. Etwaige Anweisungen im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung sind vom Kunden strikt einzuhalten; bei Zuwiderhandlung ist eine Haftung seitens GLOBALTEK GmbH für daraus entstehende Nachteile ausgeschlossen.
Bei Gewährleistungsarbeiten vor Ort beim Kunden hat dieser alle erforderlichen Hilfsmittel – insbesondere Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste, Kleinmaterialien usw. – unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
10.3 Eigentumsübergang ersetzter Teile
Werden im Zuge der Gewährleistung Teile ersetzt, gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum von GLOBALTEK GmbH über, sofern die Ersatzlieferung unentgeltlich erfolgt.
10.4 Gewährleistung bei kundenspezifischer Ausführung
Wird eine Ware aufgrund von Ausschreibungen, Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Kunden gefertigt, so beschränkt sich die Gewährleistung ausschliesslich auf die ausschreibungskonforme bzw. planmässige Ausführung. Eine Prüf- oder Warnpflicht von GLOBALTEK GmbH entfällt – selbst dann, wenn eine erkennbare Untauglichkeit der gelieferten Sache vorliegt.
Gleiches gilt, wenn GLOBALTEK GmbH eine Ware liefert, die der spezifizierten oder ausgeschriebenen Ware technisch gleichwertig ist, jedoch für den vorgesehenen Zweck nicht oder nur eingeschränkt geeignet ist. Entsprechendes gilt auch bei mangelhaften Vorarbeiten des Kunden oder Dritter.
10.5 Mängelrüge und Rücksendung
Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn diese an GLOBALTEK GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, schriftlich und per eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von GLOBALTEK GmbH zulässig. Andernfalls übernimmt GLOBALTEK GmbH keine Kosten für Rücktransport oder Ersatzlieferung.
10.6 Probenübersendung
Auf Verlangen hat der Kunde an GLOBALTEK GmbH kostenlos Proben der beanstandeten Ware zu übermitteln.
10.7 Versteckte Mängel
Versteckte Mängel sind an GLOBALTEK GmbH unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Ware, unter sofortiger Einstellung jeglicher Bearbeitung oder Verarbeitung, schriftlich und per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
10.8 Gewährleistungsfolgen
Ist die Mängelrüge berechtigt, steht es GLOBALTEK GmbH frei, die mangelhafte Ware zurückzunehmen, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen.
10.9 Ausschluss weitergehender Ansprüche
Weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Bei allen Lieferungen bleiben handelsübliche Abweichungen in Mengen, Masse, Form und Ausführung vorbehalten. Geringfügige, technisch irrelevante Mängel wie Risschen, Flugrost, Weissrost o. Ä. berechtigen nicht zur Beanstandung.
10.10 Deklassierte Ware (IIa-Ware)
Bei Lieferung von als deklassiert (IIa-Ware) gekennzeichneter Ware sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Diese Ware gilt als „wie besehen“ verkauft und übernommen.
11. Rücktritt vom Vertrag
11.1 Voraussetzungen des Rücktritts durch den Kunden
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur bei Lieferverzug aufgrund eines Verschuldens von GLOBALTEK GmbH und nach erfolglosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig. Eine blosse Untätigkeit oder ein stillschweigendes Zuwarten genügt nicht.
Ein Rücktrittsrecht entsteht für den Kunden erst, wenn GLOBALTEK GmbH erklärt, dass die Lieferung nach eigener Einschätzung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Kunde an den Vertrag gebunden.
11.2 GLOBALTEK GmbH Rücktrittsrecht
GLOBALTEK GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
- der Kunde mit der Annahme versandbereiter Ware in Verzug ist und dies auf Umstände aus seiner Sphäre zurückzuführen ist;
- der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch eine aus Sicht von GLOBALTEK GmbH geeignete Sicherheit stellt;
- ein Insolvenzantrag mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
11.3 Teilrücktritt
Ein Rücktritt durch GLOBALTEK GmbH kann sich auch auf Teillieferungen oder Teilleistungen beziehen, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 11.2 vorliegen.
11.4 Abrechnung im Rücktrittsfall
Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Rücktritts die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen, auch Vorbereitungshandlungen, vertragsgemäss abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde.
11.5 Rückgabeanspruch
GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, im Falle eines Rücktritts bereits gelieferte Gegenstände zurückzufordern.
11.6 Vertragsrücktritt durch den Kunden aus vertraglichem Rücktrittsrecht
Übt der Kunde ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht aus – das ausschliesslich schriftlich vereinbart werden kann –, so hat er zur Abgeltung der entstandenen Aufwendungen 15 % des Nettorechnungsbetrages der betreffenden (zurückzugebenden bzw. nicht zu liefernden) Ware zu zahlen.
11.7 Ausschluss der Rücknahme
Vom Rücktritt ausgeschlossen sind:
- bereits zugeschnittenes oder bearbeitetes Material;
- sowie Sonderanfertigungen bzw. eigens für den Kunden bestellte Waren.
12. Haftung
12.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung ausserhalb des Produkthaftungsgesetzes
Ausserhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haften wir für Schäden ausschliesslich bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, Drittschäden, entgangenen Einsparungen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.
12.2 Haftung innerhalb des Produkthaftungsgesetzes
Innerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haften wir für:
- Personenschäden sowie
- Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet.
Wir – ebenso wie unsere Vor- und Zulieferer – haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet.
12.3 Ausschluss bei Nichtbeachtung von Bedingungen
Im Falle der Nichtbeachtung von Bedingungen oder Weisungen zur Montage, Nutzung oder zu behördlichen Zulassungen im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren ist jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.
12.4 Zusammenhang mit Gewährleistung
Ist der Gewährleistungsanspruch gemäss unseren Bedingungen erloschen, so erlischt auch jeder damit zusammenhängende Schadenersatzanspruch.
12.5 Überbindungspflicht
Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen sind vom Kunden vollumfänglich an etwaige Abnehmer zu überbinden, wobei Letztere zur weiteren Überbindung verpflichtet sind.
12.6 Gesetzliche Rechte von GLOBALTEK GmbH bleiben unberührt
Etwaige vom Kunden vorgenommene Einschränkungen:
- seiner gesetzlichen Verpflichtungen gemäss dem Produkthaftungsgesetz oder
- unserer gesetzlich zustehenden Ersatzansprüche
werden von GLOBALTEK GmbH nicht anerkannt.
13. Gesetzliche Schutzrechte und Urheberrecht
13.1 Eigentum an Ausführungsunterlagen und Werbematerialien
Alle von uns bereitgestellten Ausführungsunterlagen – wie zum Beispiel Pläne, Skizzen, technische Unterlagen – sowie Muster, Kataloge, Prospekte und Abbildungen bleiben unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (URG) sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
13.2 Verbot der Weitergabe und Vervielfältigung
Die genannten Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Unterlagen jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern.
13.3 Rückgabepflicht bei Nichtzustandekommen des Vertrags
Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben.
13.4 Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen durch Kundenvorgaben
Wird ein Produkt auf Grundlage von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden von uns gefertigt und erfolgt deswegen eine Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer möglichen Verletzung von Patentrechten, Markenrechten, Geschmacksmustern oder Urheberrechten, ist der Kunde verpflichtet, uns aus solchen Ansprüchen vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
14. Recht und Gerichtstand
14.1 Anwendbares Recht
Auf sämtliche von GLOBALTEK GmbH mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von GLOBALTEK GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Sofern nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, ist dies in der Schweiz.
14.3 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine rechtswirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 15.07.2025