Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Akkus enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch Schadstoffe. Gemäss dem Schweizer Batterieverordnung (SR 814.620) besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien. Diese Verpflichtung gilt auch für Batterien, die in Geräten eingebaut oder beigefügt sind.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch jeder Vertreiber, der Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Bei Onlinehändlern muss die Rücknahme im Versandlager erfolgen. Die Rücknahmeverpflichtung bezieht sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, die Endverbraucher üblicherweise entsorgen.
In der Schweiz stehen zahlreiche Sammelstellen zur Verfügung, beispielsweise in Geschäften, die Batterien verkaufen, oder in speziellen Sammelbehältern in öffentlichen Bereichen.
Es wird darum gebeten, gebrauchte Batterien und Akkus an den entsprechenden Rücknahmestellen abzugeben, um die Umwelt zu schonen und der gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung nachzukommen.